Bauantrag

Die Betreibergesellschaft reicht den Bauantrag bei den zuständigen Behörden ein. Informieren Sie sich genau über den Zeitbedarf der Behörden für die Prüfung.

Es empfiehlt sich, bereits geraume Zeit vor dem Zeitpunkt der Einreichung mit den Behörden Kontakt aufzunehmen, den Antrag anzukündigen und Vorabinformationen über Schwerpunkte der Antragsprüfung und lokale/rechtliche aktuelle Besonderheiten einzuholen.

Je nach Art der Genehmigung sollten Sie auch nach Einreichen des Antrags ausreichend Zeit einplanen, bevor dieser bewilligt wird. So liegen beispielsweise die Fristen für eine Genehmigung nach BImSch (Bundesimmissionsschutz), die beispielsweise für Biomasse-Anlagen erforderlich ist, bei sieben Monaten (bzw. drei Monate bei vereinfachtem Verfahren) (§10 Abs. 6a BImSchG).

Da Bauvorhaben typischerweise (nur) in den warmen Jahreszeiten durchgeführt werden, sollte man diese Fristen bereits in früheren Phasen mit beachten, um eine zu lange Verzögerung des Baubeginnes zu vermeiden.

Bauanträge dieser Art sind in vielen Fällen öffentlich bekannt zu geben, damit Betroffene die Möglichkeit besitzen, dagegen Einwendungen zu erheben. Hier kann das Projekt also auf Widerstände treffen, die im besten Fall über persönliche Gespräche mit Gegnern des Projektes lösen lassen. Wenn dies nicht möglich ist, könnte durch eine unabhängige Institution ein Gutachten erstellt werden, in dem die geäußerten Einwände geprüft werden. In einem vom unserem Team begleiteten Projekt äußerten Bewohner die Befürchtungen das nach Umsetzung des Projektes mehr Geruch, Lärm und Transporte auf die Dorfbewohner zukommen. Ein vom TÜV Nord durchgeführtes Gutachten konnte aufzeigen, dass die Gerüche sogar abnehmen (frische Gülle wird vergoren und stinkt danach kaum mehr beim Ausbringen) und durch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen am Standort der Energieanlagen im Dorf keine Lärmemissionen auftreten. Der günstig gelegene Standort im Norden des Dorfes trug auch dazu bei, dass Erntefahrten durchs Dorf vermindert werden konnten. Das neutrale Gutachten befriedete die Gegner und verhinderte einen Rechtsstreit.

  • Hier finden Sie Informationen für den Fall von Bioenergiedörfern:

https://bioenergiedorf.fnr.de/fileadmin/bioenergiedorf/dateien/Leitfaden_Wege_zum_Bioenergiedorf.pdf , Seiten 66-67