Entwurfsplanung

Hier stehen Überlegungen zum Unternehmensrisiko sowie zur Rechtsform der Betreibergesellschaft im Mittelpunkt. Die Vorgesellschaft wird dann von einer Betreibergesellschaft abgelöst, z.B. in Form einer Genossenschaft oder GmbH.

Die Entwurfsplanung legt die technischen Grundlagen für den Genehmigungsantrag sowie die Art der Ausschreibung fest. Technische Aspekte wie z.B. Bereitstellung der Biomasse, Auslegung der Wärmeverteilung und nicht technische Aspekte wie Kapitalbedarf, Wirtschaftlichkeit, Terminplan werden konkretisiert. Weitere Punkte sind die bautechnische Planung wie Kauf- oder Packverträge für benötigte Grundstücke, Grunddienstbarkeiten für die Energietrasse und die Verhandlung über Verträge zur Biomasselieferung und zur Energieabnahme.

Für die Wahl der Rechtsform sollten Sie ausreichend Zeit einplanen, um die Vor- und Nachteile der jeweiligen Möglichkeiten gut einzuschätzen. Gegebenenfalls können dabei der Genossenschaftsverband, Juristen oder andere externe Berater herangezogen werden.

Das unternehmerische Risiko wird anhand der Einnahmen über den Strom-/Wärmeverkauf sowie Ausgaben für die laufenden Kosten bestimmt. Sollte das gewünschte Konzept Lieferungen von Energierohstoffen wie z.B. Biomasse vorsehen, müssen insbesondere diese Verträge für eine langfristige Planung ausreichend sein.

Ist die Auswahl der Gesellschaftsform abgeschlossen, wird eine Gründungsversammlung einberufen, in der die neuen Verträge unterzeichnet werden und die Vorgesellschaft aufgelöst wird.

  • Detaillierte Informationen zu dieser Phase können Sie dem Leitfaden entnehmen:

https://bioenergiedorf.fnr.de/fileadmin/bioenergiedorf/dateien/Leitfaden_Wege_zum_Bioenergiedorf.pdf , Seiten 55-64

  • Eine Übersicht über mögliche Rechtsformen und deren Rahmenbedingungen sind hier zusammengefasst:

https://www.thega.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/thega_broschuere_energiewende_vor_ort.pdf, Seite 58


Vorplanung

Hier ist die Gründung einer Vorgesellschaft mit geeigneter Rechtsform zu empfehlen, welche die Lieferverträge für Ressourcen sowie die Vorverträge für die Abnahme von Energieprodukten organisiert und zum Abschluss bringt.

Da zu diesem Zeitpunkt die endgültige Entscheidung für den Bau der Energieanlagen noch nicht getroffen werden kann, ist eine Vorgesellschaft empfehlenswert, welche bei positivem Ausgang dieses Schrittes von der Betreibergesellschaft abgelöst wird.

In unseren Bioenergiedorf-Projekten haben wir gute Erfahrungen mit der GbR als Geschäftsform für diese Vorgesellschaft gesammelt. Die Ziele einer Vorgesellschaft sollten neben den Vorverträgen sein, Regeln festzulegen, um Entscheidungen fundiert treffen zu können sowie feste Strukturen zu etablieren, um die Verantwortlichkeiten fest einzuteilen. Im nächsten Schritt muss überlegt werden, welche Kosten in der weiteren Vorplanung entstehen werden und wie hoch entsprechend die Einlage der Gesellschafter sein soll. Das dient auch dem Zweck, die Beteiligten dafür zu sensibilisieren, dass das geplante Vorhaben unternehmerischer Art ist und entsprechend Pflichten und Risiken auf sie zukommen. Es muss eine Gründungsversammlung abgehalten werden, in der alle über die Ziele der Vorplanung in Kenntnis gesetzt werden und ggf. noch vertragliche Änderungen stattfinden, bevor die Beitrittserklärungen unterzeichnet werden. Erst dann können Vorverträge mit den Wärmekunden und den Lieferanten abgeschlossen werden. Falls ausreichend viele Vertragskunden gefunden werden, sollte eine Vorplanungsstudie in Auftrag gegeben werden, in der detaillierter geprüft und geplant wird, ob das Projekt technisch umsetzbar ist und wie die Finanzierung stattfinden soll.

Wie auch in den vorherigen Phasen sollten Sie die Beteiligten stets im Rahmen von Informationsveranstaltungen über die Entwicklungen in Kenntnis setzen.

  • In den Leitfäden für Bioenergiedörfer sind die Ziele und Handlungsschritte einer Vorgesellschaft im Detail erläutert:

https://bioenergiedorf.fnr.de/fileadmin/bioenergiedorf/dateien/Leitfaden_Wege_zum_Bioenergiedorf.pdf , Seiten 40-54

https://mediathek.fnr.de/media/downloadable/files/samples/b/i/bioenergiedoerfer_2014.pdf, Seiten 30-32