von Marinus Schnitzlbaumer und Ines Wilkens
Warum sollte man auf dieses Geschäftsmodell umsteigen?
Für Anlagenbetreiber kann es lohnend sein, den produzierten Strom in Kooperation mit einem Direktvermarkter oder einem Energieversorgungsunternehmen in einem regionalen Grünstromprodukt anzubieten, um Mehreinnahmen gegenüber der normalen EEG-Marktprämie zu schaffen oder auch nach Ablauf der Förderung noch eine Vermarktungsmöglichkeit zu finden. Zusätzlich kann damit die Akzeptanz für EE-Projekte vor Ort gesteigert werden.
Beschreibung der Handlungsempfehlung
Die regionale Vermarktung des Stroms aus EE-Anlagen ist für Anlagen, die über das EEG eine Förderung beziehen, lange Zeit wegen des Doppelvermarktungsverbotes nicht möglich gewesen. Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters im EEG 2017 und seinem Start Anfang 2019 ist es EEG-Anlagenbetreibern, die nach Marktprämie gefördert werden, nun möglich, für den produzierten Strom sogenannte Regionalnachweise ausstellen zu lassen. Damit entsteht die Option, den eigenen EE-Strom als regionalen Grünstrom an Kunden in der Umgebung zu vermarkten. Doch auch abseits dieses Mechanismus sind in den letzten Jahren Strommarken entstanden, die über verschiedene Wege wie beispielsweise virtuelle Anlagencluster Grünstrom aus der Region anbieten.
Stand der Entwicklung
Nach eigenen Recherchen über das Internet gibt es über 50 verschiedene regionale Grünstrommarken, von denen ein Großteil das Regionalnachweisregister nutzt (Stand 2021). Abbildung 1 gibt die Verteilung der untersuchten Produkte an, wobei kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht. Ein Abgleich mit öffentlichen Daten des Regionalnachweisregisters zeigt, dass vermutlich noch weitere Anbieter Regionalstrom vertreiben. Die Angebote sind allerdings häufig schwer erkennbar, da kein aktives Marketing angeboten wird (vgl. (1)).
Insgesamt konnten im Internet 38 Anbieter gefunden werden, die Regionalstrom über das Regionalnachweisregister anbieten, wobei 7 davon sich unter einem gemeinsamen Label vermarkten. Die übrigen 17 Anbieter bieten Produkte an, die sich als Regionalstrom bezeichnen, allerdings auf eine offizielle Zertifizierung verzichten. Ein Großteil davon (12 Stück) nutzen eine softwaregestützte Direktvermarktung über virtuelle Kraftwerke. Einer der anderen Anbieter verkauft Strom aus Herkunftsnachweisen und fördert über einen Aufpreis regionale Stromprojekte. Die übrigen Anbieter nennen ihr Produkt Regionalstrom, ohne erkennen zu lassen, welches Geschäftsmodell dabei umgesetzt wird. 24 der untersuchten Strommarken haben Biogasanlagen in ihrem Portfolio, weitere 9 würden diese aufnehmen. Die restlichen Anbieter beschränken sich in ihrem Angebot auf Windkraft-, PV- bzw. Wasserkraftanlagen. Im Vergleich zu einer Recherche Anfang 2020 hat sich die Anzahl an Regionalstromprodukten, die identifiziert werden konnten, in etwa verdoppelt, was zeigt, dass hier eine große Dynamik in diesem Geschäftsfeld ist.
Die Verteilung innerhalb Deutschlands zeigt eine relativ hohe Abdeckungsrate. In Abbildung 2 sind alle Postleitzahlengebiete farbig markiert, die im 50 km Postleitzahlen-Radius von einem oder mehreren der recherchierten Anbieter liegen. Dabei wurde unterschieden zwischen denen, die Biogasanlagen im Portfolio haben, solchen, die welche aufnehmen würden und denen, die sich auf Wind und Solar beschränken.
Laut einer Untersuchung von Huenke et al. (2) ist die Zahl der angemeldeten Anlagen im Regionalnachweisregister im Vergleich zum Jahresende 2019 in etwa verdoppelt. Mitte Februar 2021 waren insgesamt 356 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.058 MW gemeldet (vgl. Abbildung 3). Die meisten Erzeuger sind PV- oder Windkraftanlagen gefolgt von Biogas und Wasserkraft. Bezogen auf die installierte Leistung dominiert die Windkraft. Biogasanlagen machen bis jetzt nur etwa 6 % der gesamt installierten Leistung im Regionalnachweisregister aus und knapp 20% an der Anlagenanzahl.
Bei der konventionellen Stromkennzeichnung ist grundsätzlich nur der Prozentsatz als Grünstrom ausgewiesen, der den Anteil ausmacht, der über die EEG-Umlage der Kunden finanziert wurde. Um ein Produkt anbieten zu können, dass vollständig grün gekennzeichnet ist, müssen für die restlichen Anteile sogenannte Herkunftsnachweise gekauft und entwertet werden. Diese werden in Deutschland nur für ungeförderte EE-Anlagen ausgegeben, da nach §80 EEG ein Doppelvermarktungsverbot für Anlagen besteht, die über das EEG gefördert werden. Da nur etwa 0,2% der EE-Anlagen in Deutschland nicht über das EEG gefördert sind, wird ein Großteil der Herkunftsnachweise aus dem europäischen Ausland bezogen. Im Jahr 2020 wurden über 80 % der entwerteten Herkunftsnachweise importiert, die meisten davon aus norwegischer Wasserkraft (2). In nachfolgender Abbildung ist eine beispielhafte Stromkennzeichnung mit Herkunftsnachweisen dargestellt:
Mit Einführung des Regionalnachweisregisters gibt es nun die Möglichkeit, auch den Strom von durch das EEG geförderten EE-Anlagen regional zu vermarkten, in dem Regionalnachweise bezogen werden. Dabei werden pro kWh Strom Zertifikate ausgestellt, die die regionale Eigenschaft der Anlage bestätigen, an Direktvermarkter weitergegeben und von Kunden entwertet werden können. Regionalität wird in diesem Sinne als das Postleitzahlengebiet festgelegt, dass sich innerhalb eines 50 km Radius um die Anlage bzw. um den Verbraucher befindet. Für ein vollständig grünes Regionalstromprodukt müssen dennoch zusätzlich Herkunftsnachweise entwertet werden, da Regionalnachweise nur für den Anteil des „EEG-geförderten Stroms“ angewendet werden können sind. Die Abbildung 5 zeigt die Stromkennzeichnung einer regionalen Grünstrommarke mit Regionalnachweisen:
Für das Ausstellen von Regionalnachweisen wird nach § 53b EEG für diesen Stromanteil die Marktprämie durch das EEG um 0,1 ct/kWh reduziert. Die Entwertung der Zertifikate ist von der physischen Stromlieferung entkoppelt und es findet eine rein bilanzielle Übertragung statt. Die genauen Vorgänge und Pflichten zu Anmeldung und Nutzung des Regionalnachweisregisters sind in der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV) festgelegt. Ergänzend gibt die Herkunfts- und Regionalnachweis- Gebührenverordnung (HkRNGebV) Auskunft darüber, welche Kosten dabei zu entrichten sind.
Alternative Stromvermarktungsmodelle können auch ohne die Nutzung von Regionalnachweisen im Rahmen der geförderten Direktvermarktung umgesetzt werden. In diesem Fall ist eine offizielle Kennzeichnung als regionaler Grünstrom nicht möglich. Meistens wird die Stromherkunft dann über andere Mechanismen vermittelt wie beispielsweise virtuelle Anlagenpools, in denen die Kunden einsehen können, welche Erzeuger bilanziell den Strom produzieren. Welche genauen rechtliche Hintergründe dabei zu beachten sind, wie beispielsweise bezogen auf das Wettbewerbsrecht, ist in (4) im Detail beschrieben.
Eine weitere Möglichkeit ist die Vermarktung über die sonstige Direktvermarktung. Dann bleibt die Grünstromeigenschaft erhalten und es müssen keine zusätzlichen Zertifikate entwertet werden. Da ein Umstieg für Anlagenbetreiber allerdings den Verzicht auf die Förderung durch die Marktprämie bedeutet, ist dieses Modell für Biogasanlagen in der Regel unwirtschaftlich.
Wirtschaftlichkeit
Je nach Anzahl der jährlich ausgestellten und übertragenen Regionalnachweise ist neben einer Gebühr pro Vorgang von den Anlagenbetreibern ein entsprechender Jahresbeitrag zu bezahlen. Für eine einfach flexibilisierte Anlage mit 1.100 kW installierter Leistung würde das zusammen mit der reduzierten Marktprämie folgenden jährlichen Kosten-/Ertragsminderungen entsprechen, wenn davon ausgegangen wird, dass der Vertriebspartner die administrativen Aufgaben des Regionalnachweisregisters übernimmt und somit keine weiteren Transaktionskosten für den Betreiber anfallen:
In dieser Beispielrechung fallen spezifische Kosten von ca. 0,11 ct/kWh an. Dem gegenüber steht der potenzielle Mehrerlös, der durch die regionale Grünstrommarke entstehen kann. In einer Recherche (Aug. 2021) wurden 27 regionalen Grünstrommarken mit den normalen Stromprodukten der jeweiligen Anbieter verglichen. Im Durchschnitt war für einen zwei Personenhaushalt (2.500 kWh/a) der Regionalstrom ca. 1,05 ct/kWh bzw. 2,40 € pro Monat teurer als der normale Tarif, der in vielen Fällen ebenfalls als Grünstrom angeboten wurde. Wie in nachfolgender Abbildung zu sehen, sind die Unterschiede zwischen den Anbietern dabei zum Teil sehr groß:
Bezogen auf die Zahlungsbereitschaft der Kunden wäre laut einer aktuellen Onlineumfrage des Umweltbundesamtes knapp ein Drittel aller Befragten dazu bereit, mehr für regionalen Grünstrom zu bezahlen, 44 % davon ca. 5 € pro Monat, 28 % sogar mehr als 10 € (1). Laut einer Studie von Günther et al. (5) liegt die Mehrzahlbereitschaft für 100 % regionalen Grünstrom bei 17 € im Monat, wobei an dieser Stelle angemerkt wurde, dass dieser Wert von den Befragten aufgrund des starken Regionalbezuges der Umfrage vermutlich zu hoch eingeschätzt wurde.
Für die Betreiber, die nach Marktprämienmodell vergütet werden, ist ein zusätzlicher Erlös zu erwarten. Aufgrund des geringen finanziellen und operationellen Mehraufwandes ist die regionale Grünstromvermarktung mit Regionalnachweisen als wirtschaftlich sinnvoll anzusehen.
Das Risiko dabei liegt allerdings in der Abhängigkeit vom Direktvermarkter. Einerseits entscheiden die Vertragskonditionen über die erzielbaren Erlöse, andererseits ist zu erwarten, dass möglichst langfristige Verträge gewünscht sind, insbesondere, da viele Stromprodukte sich gerade im Aufbau befinden und man den Kunden auch für einen langen Zeitraum regionalen Grünstrom anbieten möchte. Damit stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten nach Ablauf der EEG-Förderung bestehen. Auch wenn dieses Problem zunächst von den Direktvermarktern geklärt werden muss, kann es dennoch sein, dass diese nicht dazu bereit sind, Anlagen aufzunehmen, deren Förderperiode demnächst abläuft. Die Unsicherheiten bei der Teilnahme an der Folgeförderung (endogene Mengensteuerung, Südquoten, vgl. Handlungsempfehlung Folgeförderung) durch das Ausschreibungsmodell verstärken dieses Risiko entsprechend. Eine weitere Unsicherheit besteht außerdem, wenn Regionalnachweise erstellt werden, diese allerdings nicht entwertet werden können. Das kann beispielsweise geschehen, wenn noch nicht genügend Kunden sich für das regionale Grünstromprodukt entschieden haben. In diesem Fall wird trotzdem die Marktprämie reduziert. Da Regionalnachweise allerdings für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig bleiben, ist dieses Risiko als gering einzuschätzen.
Ökologie
Da keine Veränderungen im Betriebsablauf gefordert sind, ist der Einfluss auf die Ökologie aus Betreibersicht gleichbleibend wie beim normalen Betrieb beispielsweise in der 10-jährigen Anschlussförderung. Wenn allerdings die Nachfrage nach regionalem Grünstrom zunimmt, was durch eine bessere Abdeckung bzw. einer grundsätzlichen Teilnahme an einem solchen Stromprodukt unterstützt wird, so wird gegebenenfalls ein Anreiz geschaffen, dass zusätzliche EE-Projekte in der Region durchgeführt werden. Auf bilanzieller Ebene steigt damit der Grad der regionalen Versorgung mit EE an, was entsprechend fossile Erzeuger verdrängen kann.
Organisatorische Umsetzung
Als erster Schritt muss ein geeigneter Direktvermarkter gefunden werden, der für eine Kooperation bereit ist. Es empfiehlt sich zunächst, regionale Strommarken in der Umgebung zu suchen, da diese in der Regel häufig zusätzliche Erzeuger mit aufnehmen wollen. Dabei ist das 50 Kilometer PLZ-Gebiet zu beachten, wonach ggf. auch größere Städte in Betracht gezogen werden sollten. Wenn kein geeigneter Partner gefunden werden kann, gibt es auch die Möglichkeit, deutschlandweit agierende Anbieter zu prüfen, die ebenfalls Regionalstrom vertreiben. Wenn keine Teilnahme an einem bestehenden Produkt möglich ist, können außerdem Stadtwerke in der Region angefragt werden, ob diese Interesse an einer Kooperation hätten. Für die Direktvermarkter stellen beim Aufbau einer Regionalstrommarke die Anzahl der Erzeugungsanlagen in der Regel ein Hindernis dar, da erst eine gewisse Menge vorhanden sein muss, um eine Versorgung zu garantieren (vgl. (3)). Entsprechend können Anlagenbetreiber so möglicherweise auch direkt am Aufbau eines regionalen Grünstromproduktes teilhaben.
Ist ein Vermarktungspartner gefunden und die vertraglichen Rahmenbedingungen festgelegt, gibt es für die Betreiber kaum zusätzlichen Aufwand: Technisch gibt es keine Anforderungen zur Ausstellung von Regionalnachweisen, da der Netzbetreiber entsprechend dafür zuständig ist, die produzierten Strommengen einmal monatlich an das Umweltbundesamt weiterzugeben. Auf der operationellen Seite entsteht für die Betreiber grundsätzlich ebenfalls kein Mehraufwand, sofern der Direktvermarkter sich um die Verwaltung des Regionalnachweisregisters kümmert. Es muss lediglich ein Nutzerkonto im Register erstellt und eine entsprechende Vollmacht ausgestellt werden. Die Details hierzu können in §§21 und 23 HkRNDV nachgelesen werden.
Praxisbeispiele
Die Biogasanlage des Bioenergiedorfes Möggingen ist Teil der regionalen Grünstrommarke der Stadtwerke Radolfzell. Es werden Regionalnachweise erstellt und Kunden innerhalb eines 50 km PLZ-Gebiet können somit bilanziell Grünstrom aus der Biogasanlage beziehen. Verglichen zum regulären Grünstromtarif der Stadtwerke kostet der Regionalstrom 2,56 ct/kWh oder 5,34 € im Monat mehr. Das Marketingkonzept zielt darauf ab, den Kunden zu vermitteln, dass Sie nicht nur bei der Wahl der Lebensmittel auf Regionalität achten sollten, sondern auch beim Strom. Derzeit (Stand: 11/2021) sind 8,2 Prozent des Stromes als Regionalstrom gekennzeichnet. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Stadtwerke zu finden.
Im Bioenergiedorf Linnau wirdmit dem Anbieter Nordgröön kooperiert. Die Vermarktung des Regionalstromproduktes Frischer Nordwind findet dabei ohne gesetzliche Regional- oder Herkunftsnachweise statt. Dafür wird auf einer Karte visualisiert, wo die Erzeuger sich befinden, die Teil des Anlagenpools sind. Zusätzlich wird jedem Kunden angezeigt, wie viele Kilometer die jeweiligen Erzeuger von ihnen entfernt liegen. Es wird argumentiert, dass die Kunden sich selbst ein Bild der Stromherkunft machen können, ohne dass Zertifikate erworben werden müssen. Genauere Informationen zum Konzept von Nordgröön finden sich auf deren Homepage.
Zum Weiterlesen
(1). Mundt, J.; Claas-Reuther, J.; Maaß, C.; Wallbott, T.; Dohles, N. (2021): Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung. Verfügbar unter:
https://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/ausweisung-von-regionalem-gruenstrom-in-der
(2). Huenke, F.; Claußner, M.; Ritter, D.; Seebach, D. (2021): Monitoring der Direktvermarktung. Jahresbericht 2020 & Ausblick in 2021. Verfügbar unter: https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/Berichte/monitoring-der-direktvermarktung-jahresbericht-2020-und-ausblick-2021.pdf;jsessionid=6CBEE37EDD391DE1CE604E4207D39A83?__blob=publicationFile&v=4
(3). Lehmann, N.; Müller, J.; Ardone, A.; Karner, K.; Fichtner, W. (2020): Regionalität aus Sicht von Energieversorgungsunternehmen – Eine qualitative Inhaltsanalyse zu Regionalstrom in Deutschland. Verfügbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000127746
(4). Fietze, D.; Papke, A.; Wimmer, M.; Antoni, O.; Hilpert, J. (2020): Der Rechtsrahmen für regionale Peer to Peer‐Energieplattformen unter Einbindung von Blockchains. Würzburger Studien zum Umweltenergierecht Nr. 16, September 2020. Verfügbar unter: https://stiftung-umweltenergierecht.de/wp-content/uploads/2020/10/Stiftung_Umweltenergierecht_WueStudien_16_Rechtsrahmen_Energieplattformen_pebbles_2.pdf
(5). Günther, N.; Fait, L.; Groh, E; Wetzel, H. (2019): Gibt es eine Zahlungsbereitschaft für regionalen Grünstrom? In: Energiewirtschaftliche Tagesfragen 69. Jg. (2019) Heft 11, S.35-38.
(6). Cielejewski, L., Wetzel, H., Wilkens, I., 2017. Regionale Vermarktung von Grünstrom. In: Energiewirtschaftliche Tagesfragen 67, S.53-56