Bau

Hurra, es wird gebaut. Hier wünschen wir Ihnen, dass alles planmäßig und mit wenig unvorhergesehenen Ereignissen abläuft.

Eine wichtige Entscheidung für den Ablauf des Baugeschehens besteht darin, ob Sie die Bauleitung im Ort lassen oder in die Hände eines Generalunternehmens geben. Hierzu hat unser Team 20 Bioenergiedörfer befragt ist und zu folgendem Fazit gekommen:

Der Einsatz eines Generalunternehmens wird von der Mehrzahl der befragten Dörfer nicht oder nur unter bestimmten Vorbehalten empfohlen. Daraus leiten wir die Empfehlung ab, eine bauliche Realisierung durch ein Generalunternehmen nur unter bestimmten Konstellationen anzubieten und umzusetzen:

  1. Es liegt ein bereits länger bestehendes Vertrauensverhältnis zwischen Personen des Generalunternehmens und Personen im Projektgebiet vor.
  2. Die Kooperation zwischen den Beteiligten des Generalunternehmens und den Personen im Projektgebiet beruht auf bedingungsloser Transparenz.
  3. Der Dorfbevölkerung wird eine kontinuierliche Information über die Projektschritte sowie ein Mitspracherecht bei essentiellen Fragen (Standort einer BGA, Größe der Anlagen) zugesichert.
  4. Dieses sollte, wenn die Vertrauensbasis (noch) nicht stabil ist, durch eine neutrale Institution überwacht und durchgesetzt werden.
  5. Nach Bau der Anlagen sollten die Anlagen in das Eigentum einer dörflichen Betreibergesellschaft übergehen und der Anlagenbetrieb von den Menschen des Ortes übernommen werden. Die strategischen Gespräche, nach welchen Geschäftsmodellen das möglich ist, sollten von neutralen, nicht finanziell involvierten Partnern moderiert werden, um hier die Vertrauensbasis herzustellen/zu erhalten.
  • Details zu der Befragung finden Sie hier:

https://buel.bmel.de/index.php/buel/article/view/21/karpenstein-machan-pdf

  • Hier finden Sie weitere Informationen für den Fall von Bioenergiedörfern:

https://bioenergiedorf.fnr.de/fileadmin/bioenergiedorf/dateien/Leitfaden_Wege_zum_Bioenergiedorf.pdf , Seite 67


Eigenleistungen festlegen und Ausschreibung der Bauarbeiten

Nach Genehmigung der Bauarbeiten kann überlegt werden, ob/welche der auszuführenden Arbeiten in Eigenregie übernommen werden können. Die anderen Arbeiten sind auszuschreiben und entsprechende Firmen werden nach Erfahrung und Kostengesichtspunkten ausgewählt.

Insbesondere wenn sich im Projektteam Fachkräfte befinden, die in der Lage sind, gewisse Arbeiten auszuführen, kann dies die Gesamtkosten des Vorhabens reduzieren. So können beispielsweise ansässige Installateure, Tiefbauer, Handwerker, Elektriker oder Landwirte Teile der Arbeit übernehmen. Eine freiwillige Unterstützung durch Zuarbeit der anderen Beteiligten senkt die Kosten weiter. Aus Gründen der Gewährleistung sollten allerdings sensible Aufgaben stets von erfahrenen Unternehmen ausgeführt werden, um finanzielle Risiken zu vermeiden.

Bei der Auswahl von geeigneten Firmen ist dringend ans Herz zu legen, dass Sie sich auf solche beschränken, welche möglichst langjährige erfolgreiche Referenzprojekte vorweisen können. Die Wirtschaftlichkeit sollte stets auch ein Aspekt sein, der beachtet werden muss, allerdings sollte in diesem Fall eine hohe Qualität von erfahrenem Fachpersonal höher bewertet werden.

  • Hier finden Sie Informationen für den Fall von Bioenergiedörfern:

https://bioenergiedorf.fnr.de/fileadmin/bioenergiedorf/dateien/Leitfaden_Wege_zum_Bioenergiedorf.pdf , Seite 67

https://mediathek.fnr.de/media/downloadable/files/samples/b/i/bioenergiedoerfer_2014.pdf, Seite 34-35


Bauantrag

Die Betreibergesellschaft reicht den Bauantrag bei den zuständigen Behörden ein. Informieren Sie sich genau über den Zeitbedarf der Behörden für die Prüfung.

Es empfiehlt sich, bereits geraume Zeit vor dem Zeitpunkt der Einreichung mit den Behörden Kontakt aufzunehmen, den Antrag anzukündigen und Vorabinformationen über Schwerpunkte der Antragsprüfung und lokale/rechtliche aktuelle Besonderheiten einzuholen.

Je nach Art der Genehmigung sollten Sie auch nach Einreichen des Antrags ausreichend Zeit einplanen, bevor dieser bewilligt wird. So liegen beispielsweise die Fristen für eine Genehmigung nach BImSch (Bundesimmissionsschutz), die beispielsweise für Biomasse-Anlagen erforderlich ist, bei sieben Monaten (bzw. drei Monate bei vereinfachtem Verfahren) (§10 Abs. 6a BImSchG).

Da Bauvorhaben typischerweise (nur) in den warmen Jahreszeiten durchgeführt werden, sollte man diese Fristen bereits in früheren Phasen mit beachten, um eine zu lange Verzögerung des Baubeginnes zu vermeiden.

Bauanträge dieser Art sind in vielen Fällen öffentlich bekannt zu geben, damit Betroffene die Möglichkeit besitzen, dagegen Einwendungen zu erheben. Hier kann das Projekt also auf Widerstände treffen, die im besten Fall über persönliche Gespräche mit Gegnern des Projektes lösen lassen. Wenn dies nicht möglich ist, könnte durch eine unabhängige Institution ein Gutachten erstellt werden, in dem die geäußerten Einwände geprüft werden. In einem vom unserem Team begleiteten Projekt äußerten Bewohner die Befürchtungen das nach Umsetzung des Projektes mehr Geruch, Lärm und Transporte auf die Dorfbewohner zukommen. Ein vom TÜV Nord durchgeführtes Gutachten konnte aufzeigen, dass die Gerüche sogar abnehmen (frische Gülle wird vergoren und stinkt danach kaum mehr beim Ausbringen) und durch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen am Standort der Energieanlagen im Dorf keine Lärmemissionen auftreten. Der günstig gelegene Standort im Norden des Dorfes trug auch dazu bei, dass Erntefahrten durchs Dorf vermindert werden konnten. Das neutrale Gutachten befriedete die Gegner und verhinderte einen Rechtsstreit.

  • Hier finden Sie Informationen für den Fall von Bioenergiedörfern:

https://bioenergiedorf.fnr.de/fileadmin/bioenergiedorf/dateien/Leitfaden_Wege_zum_Bioenergiedorf.pdf , Seiten 66-67